Umzug von der Steuer absetzen – So sparst du bares Geld beim Umzug
Ein Umzug kostet Zeit, Nerven und Geld – aber wusstest du, dass du viele dieser Kosten beim Finanzamt geltend machen kannst? Ob du aus beruflichen Gründen umziehst oder privat – in vielen Fällen kannst du einen Teil deiner Umzugskosten steuerlich absetzen.
In diesem Ratgeber erfährst du genau, welche Kosten anerkannt werden, welche Nachweise du brauchst und wie du deine Ausgaben richtig in der Steuererklärung angibst. Wenn du deinen Umzug noch planst, findest du in unserem Artikel Umzug richtig planen hilfreiche Checklisten und Zeitpläne.
Wann kannst du Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwei Fälle:
1. Beruflich bedingter Umzug
Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du deine Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Beispiele:
- Du verkürzt den Arbeitsweg deutlich (mindestens 30 Minuten pro Tag gespart)
- Du wechselst den Arbeitgeber
- Du wirst in eine andere Stadt versetzt
- Du ziehst wegen einer neuen Arbeitsstelle um
2. Privater Umzug
Bei einem privaten Umzug – etwa wegen Familienzuwachs, Hauskauf oder einfach dem Wunsch nach Veränderung – kannst du bestimmte Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Umzug privat oder beruflich eingestuft wird, hilft dir dein Steuerberater – oder du nutzt Online-Steuerportale wie Elster oder Taxfix.
Welche Umzugskosten erkennt das Finanzamt an?
Nicht alles, was du beim Umzug bezahlst, lässt sich absetzen. Hier ist die Übersicht:
Absetzbar (je nach Art des Umzugs):
- Kosten für das Umzugsunternehmen
- Ausgaben für Transporter, Kartons und Verpackungsmaterial
- Fahrtkosten zur neuen Wohnung
- Maklergebühren (nur bei beruflichem Umzug)
- Kosten für doppelte Miete (max. 6 Monate)
- Renovierung der alten Wohnung
- Verpflegungskosten der Helfer (pauschal oder nach Beleg)
- Nachhilfeunterricht für Kinder (berufsbedingter Umzug)
- Gebühren für Wohnsitz-Ummeldung oder Kfz-Ummeldung
Nicht absetzbar:
- Neue Möbel oder Elektrogeräte
- Renovierung in der neuen Wohnung (privat)
- Kaution oder Provision bei privatem Umzug
Tipp: Wenn du ein Umzugsunternehmen beauftragst, achte auf eine detaillierte Rechnung – das ist entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt. Lies dazu auch unseren Artikel Was kostet ein Umzugsunternehmen.
Pauschale oder Nachweise – so rechnest du richtig ab
Das Finanzamt bietet zwei Möglichkeiten, deine Umzugskosten anzugeben:
1. Pauschale (Umzugskostenpauschale)
Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du ohne Einzelnachweis eine Pauschale geltend machen.
- Für Singles: 964 €
- Für Verheiratete: 1.928 €
- Für jedes weitere Familienmitglied: 643 €
Diese Werte gelten für Umzüge ab 1. März 2024 und werden regelmäßig angepasst.
2. Nach tatsächlichen Kosten
Alternativ kannst du alle belegbaren Ausgaben mit Rechnungen und Quittungen einreichen. Das lohnt sich besonders, wenn dein Umzug teurer war als die Pauschale.
So gibst du Umzugskosten in der Steuererklärung an
- Beruflich bedingter Umzug:
→ Anlage N, Zeile „Werbungskosten: Umzugskosten“ - Privater Umzug:
→ Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“
Dort kannst du die Arbeitskosten deines Umzugsunternehmens (ohne Material) mit bis zu 20 % und maximal 4.000 € pro Jahr absetzen. Wichtig: Zahlung immer per Überweisung, nicht bar – sonst wird sie nicht anerkannt.
Wenn du dein Zuhause renoviert hast, kannst du auch Handwerkerkosten zusätzlich angeben. Mehr dazu findest du bald in unserem Ratgeber Renovierung nach Umzug.
Beispiel: Wie viel Geld kannst du sparen?
Ein Beispiel macht es anschaulicher:
Du ziehst wegen eines neuen Jobs um und bezahlst:
- Umzugsunternehmen: 1.200 €
- Halteverbotszone: 80 €
- Renovierung: 300 €
- Ummeldung & Fahrtkosten: 100 €
Gesamtkosten: 1.680 €
Davon kannst du bei beruflichem Umzug 964 € pauschal oder 1.680 € mit Belegen ansetzen.
Bei einem privaten Umzug wären 20 % der Arbeitskosten (z. B. 1.200 € Anteil) = 240 € Steuerersparnis.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt?
- Originalrechnungen oder digitale Belege
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
- Mietvertrag oder Jobnachweis (bei beruflichem Umzug)
- Schulbescheinigung (bei Nachhilfe)
- Meldebescheinigung (Einzugsdatum)
Heb diese Unterlagen mindestens zwei Jahre auf. Bei Rückfragen musst du sie vorlegen können.
Private vs. berufliche Umzüge – der steuerliche Unterschied
| Art des Umzugs | Steuerliche Kategorie | Absetzbar als | Beispiele |
| Beruflich bedingt | Werbungskosten | Voll steuerlich abzugsfähig | Jobwechsel, Versetzung, kürzerer Arbeitsweg |
| Privat | Haushaltsnahe Dienstleistung | 20 % der Arbeitskosten | Familienzuwachs, Eigenheim, Trennung |
Wenn du dir unsicher bist, lies auch unseren Beitrag Was kostet ein Umzug – dort siehst du, wie du deine Gesamtkosten realistisch kalkulierst.
Häufige Fehler beim Absetzen vermeiden
❌ Barzahlung – das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen.
❌ Unvollständige Belege – Quittungen sind Pflicht.
❌ Falsche Zuordnung – Handwerkerleistungen separat angeben.
❌ Private Möbelkäufe als Umzugskosten angeben – wird nicht anerkannt.
Fazit: Steuerlich clever umziehen und Geld sparen
Ein Umzug kann teuer werden – aber mit dem richtigen Wissen holst du dir einen Teil deiner Ausgaben zurück. Ob du beruflich oder privat umziehst, das Finanzamt erkennt viele Umzugskosten an, wenn du die Regeln beachtest.
Wenn du deinen Umzug noch planst, hilft dir der Beitrag Umzug richtig planen. Und wenn du schon umgezogen bist, erfährst du in Wohnsitz ummelden, was du jetzt tun musst.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Umzug & Steuern
Kann ich auch bei einem privaten Umzug Kosten absetzen?
Ja, aber nur für die Arbeitsleistung des Umzugsunternehmens – maximal 20 % bis 4.000 € im Jahr.
Was gilt als beruflich bedingter Umzug?
Wenn der Umzug deine Arbeitsbedingungen verbessert (neuer Job, kürzerer Arbeitsweg etc.).
Muss ich Belege einreichen?
Ja, aber erst auf Anfrage. Du musst sie zwei Jahre aufbewahren.
Kann ich die Kosten auch nachträglich geltend machen?
Ja, rückwirkend für bis zu vier Jahre, solange du Belege hast.
Was ist besser – Pauschale oder tatsächliche Kosten?
Wenn dein Umzug teurer war, lohnt sich der Einzelnachweis. Bei kleineren Umzügen reicht oft die Pauschale.

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