Internet ummelden beim Umzug: Dauer, Fristen und Ablauf

August 31, 2026

Anschluss ohne Lücke

Internet ummelden beim Umzug: Dauer, Fristen und Ablauf

Die Ummeldung des Internetanschlusses dauert je nach Technik zwei bis acht Wochen. Melde den Umzug deshalb sechs bis acht Wochen vorher beim Anbieter. Wer zu spät dran ist, sitzt nach dem Einzug wochenlang ohne Festnetz da.

Die kurze Antwort: Ein DSL-Anschluss ist meist nach zwei bis vier Wochen frei, Kabel geht oft in einer bis drei Wochen, Glasfaser braucht vier bis acht Wochen. Der Vertrag läuft am neuen Wohnort weiter, du kündigst also nicht, sondern meldest um. Kann dein Anbieter dort nicht liefern, hast du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 60 Telekommunikationsgesetz mit einem Monat Frist. Für die Umschaltung darf der Anbieter nach Paragraf 60 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz nur ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für die Schaltung eines Neuanschlusses.

KennzahlWert
Vorlauf beim Anbieter melden6 bis 8 Wochen vor dem Umzug
Dauer bis zur Freischaltung1 bis 8 Wochen je nach Technik
Sonderkündigungsfrist1 Monat zum Monatsende
Umzugspauschale0 bis 70 Euro
Vertragslaufzeitläuft unverändert weiter

Wie lange dauert die Umschaltung wirklich?

Die Technik am neuen Ort entscheidet. Liegt dort schon eine aktive Leitung deines Anbieters, geht es schnell. Muss ein Techniker in den Keller oder erst ein Anschluss gebaut werden, wird es lang.

AnschlussartÜbliche DauerTechnikerterminHäufigste Verzögerung
DSL, Leitung vorhanden2 bis 4 Wochenoft nicht nötigVorgänger noch nicht abgemeldet
DSL, Anschluss neu4 bis 6 Wochenjafreie Doppelader im Kabel fehlt
Kabel1 bis 3 Wochenmeist jaDose in der Wohnung inaktiv
Glasfaser vorhanden3 bis 5 WochenjaZugang zum Hausübergabepunkt
Glasfaser neu im Haus8 Wochen bis mehrere Monateja, mehrfachZustimmung des Eigentümers fehlt

Die Werte sind Erfahrungsspannen für 2026. Anbieter nennen im Umzugsformular oft ein Wunschdatum. Verbindlich wird es erst mit der schriftlichen Bestätigung, die einige Tage später kommt.

Wann meldest du den Umzug beim Anbieter?

Sobald der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Du brauchst dafür nur die genaue neue Adresse mit Etage und Lage der Wohnung. Sechs bis acht Wochen Vorlauf sind der sichere Korridor.

Wichtig ist die Reihenfolge im Formular. Gib das Datum an, ab dem du am neuen Ort Internet brauchst, nicht den Umzugstag selbst. Viele Anbieter schalten den alten Anschluss am angegebenen Tag ab. Wer den Umzugstag einträgt, steht am Abend in beiden Wohnungen ohne Verbindung da.

Trage als Wunschtermin für die neue Wohnung den Tag der Schlüsselübergabe ein, nicht den Umzugstag. Zwei bis drei Tage Überlappung kosten nichts und retten dir das Homeoffice.

Was kostet die Ummeldung?

Der Anbieter darf für den Umzug ein Entgelt verlangen, aber nur in Höhe des tatsächlichen Aufwands. In der Praxis liegen die Umzugspauschalen zwischen 0 und 70 Euro. Kommt ein Techniker, kann ein Bereitstellungsentgelt dazukommen.

  • Umzugspauschale: 0 bis 70 Euro, je nach Anbieter und Tarif.
  • Technikertermin: meist im Preis enthalten, sonst 50 bis 100 Euro.
  • Neue Hardware: nur nötig, wenn sich die Anschlussart ändert, etwa DSL zu Glasfaser.
  • Vertragsverlängerung: Manche Anbieter koppeln die Ummeldung an 24 neue Monate. Das ist verhandelbar und du musst nicht zustimmen.

Die Grundgebühr läuft in der Umschaltzeit weiter, auch wenn du noch nicht online bist. Bei mehreren Tagen Ausfall kannst du die Gebühr anteilig mindern. Schreib den Anbieter dazu schriftlich an und nenne die Tage ohne Leistung.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

Nach Paragraf 60 Telekommunikationsgesetz darfst du mit einem Monat Frist kündigen, wenn dein Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht in vergleichbarer Qualität erbringen kann. Der Anbieter muss das prüfen und dir die Auskunft geben. Ein bloßer Wunsch nach einem anderen Tarif reicht nicht.

So gehst du vor: Melde erst den Umzug, warte die Verfügbarkeitsprüfung ab und lass dir die Absage schriftlich geben. Kündige dann mit Verweis auf die Absage. Wichtig ist die Reihenfolge, denn ohne dokumentierte Absage steht dein Sonderkündigungsrecht auf wackligem Grund. Weitere Verträge, die beim Umzug an die neue Adresse müssen, findest du in der Liste zum Versicherungen ummelden. Eine ausführliche Erklärung der Rechtslage bietet die Verbraucherzentrale.

Wie überbrückst du die Zeit ohne Anschluss?

Rechne fest damit, dass eine Lücke bleibt. Drei Wege funktionieren gut und kosten wenig.

  1. Handy als Hotspot: Reicht für Mails, Videocalls und Streaming in SD. Prüfe vorher, ob Tethering in deinem Tarif erlaubt ist.
  2. LTE- oder 5G-Router mit Datentarif: Monatlich kündbare Tarife gibt es ab etwa 20 Euro. Für zwei Personen im Homeoffice die stabilste Lösung.
  3. Datenvolumen aufstocken: Viele Anbieter verkaufen Tagespässe für 3 bis 7 Euro. Sinnvoll, wenn nur wenige Tage fehlen.

Prüfe vor dem Einzug den Mobilfunkempfang in der neuen Wohnung. In Altbauten mit dicken Wänden und in Souterrainwohnungen bricht das Netz oft ein. Dann hilft nur ein Router am Fenster oder eine Außenantenne. Teste den Empfang am besten bei der Wohnungsbesichtigung, dann weißt du früh Bescheid.

Plane die Überbrückung fest ein, statt auf einen frühen Termin zu hoffen. Ein LTE-Vertrag mit vier Wochen Laufzeit kostet weniger als ein verlorener Arbeitstag im Homeoffice. Kündige ihn direkt nach Abschluss, dann läuft er nicht versehentlich weiter. Wer viel im Videocall arbeitet, sollte zusätzlich einen Ausweichort kennen, etwa ein Coworking-Space oder das Büro einer Kollegin.

Router mitnehmen oder zurückgeben?

Das hängt am Gerät. Ein gekaufter Router gehört dir und zieht mit. Ein gemieteter Router bleibt Eigentum des Anbieters, du nimmst ihn aber trotzdem mit, wenn der Vertrag weiterläuft.

Wechselst du den Anbieter, gibst du das Mietgerät zurück. Fordere dafür ein Rücksendeetikett an und hebe den Einlieferungsbeleg auf. Ohne Beleg berechnen Anbieter gern den Neupreis. Dank der Routerfreiheit darfst du ohnehin jedes zugelassene Gerät verwenden. Steht die Anschlussart fest, kannst du deinen alten Router meist weiter nutzen und die Mietgebühr sparen. Wer den Umzugstag komplett durchplanen will, findet die Reihenfolge aller Schritte im Beitrag Umzug richtig planen. Nicht vergessen: Auch der Strom will rechtzeitig umgemeldet werden.

Muss ich meinen Internetvertrag beim Umzug kündigen?

Nein. Der Vertrag zieht mit dir um und läuft unverändert weiter. Du meldest lediglich die neue Adresse. Kündigen kannst du nur, wenn der Anbieter dort nicht liefern kann oder deine reguläre Laufzeit ohnehin endet.

Was ist, wenn der Vormieter noch angemeldet ist?

Dann blockiert seine Leitung deine Schaltung. Der Anbieter braucht erst die Abmeldung des Vormieters. Sprich ihn direkt an oder bitte den Vermieter um Kontakt. Das ist die häufigste vermeidbare Verzögerung.

Bekomme ich Geld zurück, wenn nichts funktioniert?

Ja. Ab dem zweiten Tag ohne Leistung kannst du eine Entschädigung verlangen. Die Pauschale beträgt fünf Euro oder zehn Prozent der Monatsgrundgebühr pro Tag, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Kann ich beim Umzug den Anbieter wechseln?

Ja, wenn deine Mindestlaufzeit ausläuft oder ein Sonderkündigungsrecht greift. Lass den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen. So bleibt die Rufnummer erhalten und die Umschaltung erfolgt an einem Tag.

Nehme ich meine Festnetznummer mit?

Innerhalb desselben Ortsnetzes fast immer. Bei einem Wechsel in eine andere Vorwahl geht das in der Regel nicht. Prüfe das vor der Ummeldung, wenn die Nummer geschäftlich wichtig ist.

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