Wohnungsübergabe: Checkliste, Protokoll und typische Fallen

Die Wohnungsübergabe dauert zwanzig Minuten und entscheidet über mehrere hundert Euro. Wer ohne Protokoll den Schlüssel abgibt, hat später keine Grundlage mehr, um Abzüge zu bestreiten – und wer im Protokoll pauschale Formulierungen unterschreibt, erkennt Mängel an, die er nicht verursacht hat.
Vor dem Termin
- Wohnung vollständig leer räumen, auch Keller, Dachboden und Garage.
- Besenrein übergeben: gefegt, grober Schmutz weg. Mehr schuldest du in der Regel nicht.
- Dübellöcher schließen, wenn es im Vertrag steht – aber nicht die ganze Wohnung streichen, ohne die Klausel geprüft zu haben.
- Alle Schlüssel zusammensuchen, inklusive Brief- und Kellerschlüssel. Fehlende Schlüssel sind der teuerste Einzelposten, weil unter Umständen die Schließanlage getauscht wird.
- Eigene Einbauten zurückbauen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Fotos von allen Räumen machen, bevor der Termin beginnt.
Was ins Protokoll gehört
| Punkt | Warum |
|---|---|
| Datum, Uhrzeit, alle Anwesenden | Beweis über den Zeitpunkt der Rückgabe |
| Zählerstände Strom, Gas, Wasser, Wärme | Grundlage der Schlussabrechnung |
| Anzahl aller übergebenen Schlüssel, einzeln aufgeführt | Schließanlage ist teuer |
| Mängel raumweise, konkret beschrieben | Pauschalformulierungen sind wertlos |
| Vermerk, dass keine weiteren Mängel festgestellt wurden | schützt dich vor Nachforderungen |
| Neue Anschrift des Mieters | ohne sie keine Abrechnung und keine Auszahlung |
| Unterschriften beider Seiten, je eine Ausfertigung | ein Protokoll ohne Unterschrift wirkt kaum |
Die typischen Fallen
- „Wohnung wird in nicht vertragsgemäßem Zustand übergeben.“ Solche Sammelformulierungen nie unterschreiben. Jeder Mangel gehört einzeln benannt, sonst ist alles gemeint.
- Normale Abnutzung als Schaden eingetragen. Laufspuren, kleine Kratzer, verblasste Tapete und übliche Dübellöcher sind mit der Miete abgegolten. Widersprich direkt im Protokoll.
- Zählerstände „reicht der Vermieter nach“. Nein – gemeinsam ablesen und eintragen. Später abgelesene Werte enthalten den Verbrauch des Nachmieters.
- Termin ohne dich. Lass die Übergabe nicht von Bekannten erledigen, ohne Vollmacht und Auftrag. Wer unterschreibt, bindet dich.
- Schlüssel vorab im Briefkasten. Damit gibst du jede Beweismöglichkeit aus der Hand.
Wenn ihr euch nicht einig werdet
Streitige Punkte werden im Protokoll als strittig vermerkt – mit beiden Sichtweisen in einem Satz. Dann unterschreibst du und hältst zusätzlich schriftlich fest, worin ihr uneinig seid. Das ist deutlich besser, als die Unterschrift zu verweigern: Ohne Protokoll fehlt dir auch der Nachweis über die Zählerstände und die Schlüsselübergabe.
Nimm nach Möglichkeit eine zweite Person als Zeugen mit. Und plane den Termin nicht auf den letzten Drücker, sondern ein bis zwei Tage vor Mietende – so bleibt Zeit, kleine Mängel selbst zu beheben, statt sie zum Handwerkerpreis abgezogen zu bekommen.
Zum Schluss der wichtigste Termin nach der Übergabe: Melde dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt um. Die Wohnungsgeberbestätigung deines neuen Vermieters brauchst du dafür zwingend – frag sie beim Einzug direkt ab, nicht erst, wenn die Frist läuft.
Muss ich das Protokoll unterschreiben?
Nein, es gibt keine Pflicht. Du solltest aber unterschreiben, wenn es korrekt ist – es schützt dich genauso wie den Vermieter. Bei strittigen Punkten ergänzt du sie schriftlich, statt gar nicht zu unterschreiben.
Kann der Vermieter später noch Mängel geltend machen?
Bei einem sauber geführten Protokoll grundsätzlich nur für versteckte Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren. Genau deshalb ist ein vollständiges Protokoll dein bester Schutz.
Was passiert, wenn ich nicht besenrein übergebe?
Der Vermieter darf eine Reinigung beauftragen und die Kosten von der Kaution abziehen. Besenrein heißt: leer geräumt, gefegt, grober Schmutz entfernt – nicht Fenster putzen und nicht die Wohnung wie neu machen.
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