doppelte miete vermeiden
Übergangszeit clever legen
Doppelte Miete beim Umzug vermeiden: So schließt du die Lücke
Zwischen dem Ende des alten Mietvertrags und dem Beginn des neuen klafft fast immer eine Lücke. Ein bis zwei Monate doppelte Miete kosten schnell 800 bis 2.400 Euro. Mit der richtigen Reihenfolge lässt sich der Überlappungszeitraum auf wenige Tage drücken.
Die kurze Antwort: Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue unterschrieben ist, und rechne rückwärts vom Einzugstermin. Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate zum dritten Werktag eines Monats. Bleibt trotzdem eine Lücke, helfen ein Nachmieter, ein Aufhebungsvertrag oder eine mietfreie Zeit beim neuen Vermieter. Bei einem beruflich veranlassten Umzug kannst du die doppelte Miete als Werbungskosten absetzen.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Gesetzliche Kündigungsfrist | 3 Monate zum dritten Werktag |
| Typische Überlappung | 2 Wochen bis 2 Monate |
| Kosten je Monat | Kaltmiete plus Nebenkosten der alten Wohnung |
| Nachmieter benennen | meist 3 zumutbare Kandidaten |
| Steuerlich absetzbar | ja, bei beruflichem Umzug |
Warum entsteht die doppelte Miete überhaupt?
Die Ursache ist ein Zeitproblem. Deine Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Eine neue Wohnung bekommst du aber selten drei Monate im Voraus zugesagt. Meist unterschreibst du vier bis sechs Wochen vor dem Einzug.
Kündigst du erst dann, läuft der alte Vertrag noch zwei bis drei Monate weiter. Kündigst du vorher auf Verdacht, riskierst du im schlechtesten Fall gar keine Wohnung. Dieser Zielkonflikt erzeugt die Überlappung, und er lässt sich nur durch Planung entschärfen.
Kündige nie ohne unterschriebenen neuen Mietvertrag. Ein paar Wochen doppelte Miete sind unangenehm, eine Obdachlosigkeit zwischen zwei Verträgen ist deutlich teurer.
Wie rechnest du rückwärts richtig?
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein. Dann zählt dieser Monat mit. Der Samstag gilt dabei als Werktag, der Sonntag nicht. Ein Beispiel macht das klar.
| Kündigung beim Vermieter | Vertrag endet | Einzug neue Wohnung | Doppelte Miete |
|---|---|---|---|
| 2. Februar | 30. April | 15. April | 2 Wochen |
| 2. Februar | 30. April | 1. Mai | keine |
| 6. Februar | 31. Mai | 15. April | 1,5 Monate |
| 2. März | 31. Mai | 1. April | 2 Monate |
Der Unterschied zwischen dem 2. und dem 6. Februar kostet in diesem Beispiel eine volle Monatsmiete. Verschicke die Kündigung deshalb per Einwurfeinschreiben und lass dir den Zugang bestätigen. Alle Formvorschriften stehen im Beitrag zum Mietvertrag kündigen.
Welche Wege verkürzen die Überlappung?
Fünf Ansätze funktionieren in der Praxis. Sie lassen sich kombinieren, und jeder einzelne spart bereits Geld.
- Nachmieter stellen: Findest du selbst einen zahlungsfähigen Nachfolger, lassen sich viele Vermieter auf ein früheres Vertragsende ein. Wie das rechtlich funktioniert, zeigt der Beitrag Nachmieter stellen.
- Aufhebungsvertrag schließen: Beide Seiten beenden den Vertrag einvernehmlich zu einem freien Datum. Das ist die sauberste Lösung und muss schriftlich erfolgen.
- Mietfreie Zeit verhandeln: Viele Vermieter geben zwei bis vier Wochen mietfrei, wenn die Wohnung ohnehin leer steht. Frag danach, bevor du unterschreibst.
- Einzugstermin verschieben: Ein Einzug zum Monatsersten statt zur Monatsmitte spart oft eine halbe Miete.
- Untervermietung für die Restzeit: Mit Zustimmung des Vermieters kannst du die alte Wohnung zwischenvermieten.
Ein Nachmieter ist nur dann ein Anspruch, wenn eine Nachmieterklausel im Vertrag steht oder ein berechtigtes Interesse vorliegt. Sonst entscheidet der Vermieter frei. Trotzdem lohnt der Versuch fast immer, weil auch er die Wohnung ohne Leerstand weitervermieten will.
Lohnt sich eine Überlappung sogar?
Manchmal ja. Zwei bis vier Wochen Puffer sind der entspannteste Umzug, den du bekommen kannst. Du renovierst in Ruhe, ziehst in Etappen um und übergibst die alte Wohnung besenrein ohne Zeitdruck.
Rechne den Nutzen gegen die Kosten. Zwei Wochen Überlappung bei 700 Euro Warmmiete kosten 350 Euro. Ein Umzugstermin am Monatsende statt in der Monatsmitte kostet bei einer Spedition oft 300 bis 500 Euro Aufschlag. Unter dem Strich ist der Puffer damit fast umsonst und du sparst dir zwei Urlaubstage.
| Kaltmiete alt | 2 Wochen Überlappung | 1 Monat | 2 Monate |
|---|---|---|---|
| 500 Euro | rund 250 Euro | 500 Euro | 1.000 Euro |
| 700 Euro | rund 350 Euro | 700 Euro | 1.400 Euro |
| 900 Euro | rund 450 Euro | 900 Euro | 1.800 Euro |
| 1.200 Euro | rund 600 Euro | 1.200 Euro | 2.400 Euro |
Nicht vergessen: Auch die Nebenkosten laufen weiter, meist 2,50 bis 3,50 Euro je Quadratmeter. Strom und Internet kannst du dagegen früher abmelden, sobald die Wohnung leer ist. Wie du dabei vorgehst, steht im Beitrag zum Strom ummelden.
Was zahlt das Finanzamt zurück?
Ist der Umzug beruflich veranlasst, sind die Kosten Werbungskosten. Beruflich veranlasst heißt: neuer Arbeitsplatz, Versetzung oder eine Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde am Tag. Dann ist die doppelte Miete absetzbar.
Für die alte Wohnung gilt die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist, längstens sechs Monate. Für die neue Wohnung kannst du die Miete ab dem Tag ansetzen, an dem sie leer steht und noch nicht bewohnt wird, für maximal drei Monate. Hebe Mietverträge, Kündigung und Kontoauszüge auf. Alle weiteren absetzbaren Posten listet der Beitrag Umzug von der Steuer absetzen.
Was tun, wenn du die Wohnung dringend brauchst?
Manchmal geht es nicht anders. Der Job beginnt am Ersten, die neue Wohnung ist frei, die alte Frist läuft noch zwei Monate. Dann prüfst du diese Reihenfolge.
- Erst reden, dann schreiben: Ruf den Vermieter an und frag nach einem Aufhebungsvertrag. Viele stimmen zu, wenn die Wohnung gefragt ist.
- Drei Nachmieter benennen: Liefere Name, Beruf, Einkommensnachweis und Selbstauskunft. Je vollständiger die Unterlagen, desto schwerer fällt eine Absage.
- Fristen schriftlich festhalten: Jede Zusage gehört in Textform, eine mündliche Absprache hilft dir später nicht.
- Kaution im Blick behalten: Das Geld wird erst nach der Abnahme frei. Plane sie nicht als Puffer für die Doppelmiete ein, wie der Beitrag zum Kaution zurückbekommen zeigt.
Bleibt eine Lücke, plane sie bewusst. Lege den Umzugstermin dann in die günstige Monatsmitte und nutze die Überlappung für Renovierung und Endreinigung. Wie du die Übergabe sauber hinter dich bringst, steht in der Checkliste zur Wohnungsübergabe.
Kann ich fristlos kündigen, wenn ich einen neuen Job habe?
Nein. Ein Jobwechsel begründet kein Sonderkündigungsrecht im Mietrecht. Er kann aber ein berechtigtes Interesse sein, das dir beim Nachmieter hilft. Ohne Zustimmung des Vermieters bleibt die dreimonatige Frist bestehen.
Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?
Nur mit Nachmieterklausel im Vertrag oder bei berechtigtem Interesse. Dann muss der Kandidat zumutbar sein: solvent, vertragstreu und bereit, den Vertrag unverändert zu übernehmen. Drei benannte Kandidaten gelten als angemessen.
Zählt der Samstag bei der Kündigungsfrist mit?
Ja, der Samstag ist ein Werktag. Der Sonntag und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, muss die Kündigung an diesem Tag im Briefkasten liegen.
Bekomme ich mietfreie Zeit auch bei einer begehrten Wohnung?
Selten. In angespannten Märkten hat der Vermieter genug Bewerber. Frag trotzdem, besonders bei Wohnungen, die renoviert werden müssen. Zwei Wochen für Malerarbeiten geben viele Vermieter ohne Diskussion.
Darf ich die alte Wohnung untervermieten?
Nur mit Erlaubnis des Vermieters. Frag schriftlich an und nenne Person und Zeitraum. Bei einer vollständigen Untervermietung darf er ablehnen. Ohne Erlaubnis riskierst du eine Abmahnung oder die fristlose Kündigung.

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