Ummeldungen nach dem Umzug
Personalausweis nach dem Umzug ändern: Kosten, Frist und Ablauf
Die Adresse im Personalausweis zu ändern kostet dich nichts. Der Aufkleber mit der neuen Anschrift ist ausdrücklich gebührenfrei, und das Bürgeramt bringt ihn beim Ummeldetermin gleich mit auf. Geld kostet erst ein komplett neuer Ausweis, und den brauchst du beim Umzug in aller Regel nicht.
Die kurze Antwort: Melde dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt an. Dort bekommt dein Ausweis einen Aufkleber mit der neuen Anschrift, und die Adresse auf dem Chip wird ebenfalls aktualisiert. Beides ist kostenfrei. Ein neuer Ausweis kostet 27,60 Euro bis zum 24. Geburtstag und 46 Euro danach. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Adressaufkleber im Ausweis | gebührenfrei |
| Frist für die Anmeldung | zwei Wochen nach dem Einzug |
| Bußgeldrahmen | bis zu 1.000 Euro |
| Neuer Ausweis ab 24 Jahren | 46 Euro |
| Termin im Bürgeramt | 10 bis 20 Minuten |
Der Aufkleber kommt automatisch beim Ummelden
Du musst dafür keinen eigenen Antrag stellen. Sobald du dich anmeldest, fertigt die Behörde einen Aufkleber mit neuer Anschrift und Ausweisnummer an. Das Verfahren steht in Paragraf 19 Personalausweisverordnung. Parallel wird die Anschrift auf dem Chip geändert, denn dort ist sie ebenfalls hinterlegt.
Meldest du dich elektronisch an, läuft es etwas anders. Dann kommt der Aufkleber per Post an deine neue Adresse, und du klebst ihn selbst auf das dafür vorgesehene Feld. Die Änderung auf dem Chip musst du in diesem Fall über ein Onlineformular selbst anstoßen und dich dabei mit der Ausweisfunktion ausweisen.
Pflicht ist die Änderung ohnehin: Wer eine unrichtige Eintragung im Ausweis hat, muss ihn der Behörde unverzüglich vorlegen. Das regelt Paragraf 27 Personalausweisgesetz.
Was die Adressänderung kostet
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt. Sie stehen in der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, dein Bürgeramt darf davon nicht abweichen.
| Leistung | Gebühr | Wann sie anfällt |
|---|---|---|
| Änderung der Anschrift auf dem Ausweis | 0 Euro | bei jedem Umzug |
| Neuer Ausweis, unter 24 Jahre | 27,60 Euro | bei Ablauf, Verlust oder Beschädigung |
| Neuer Ausweis, ab 24 Jahre | 46 Euro | bei Ablauf, Verlust oder Beschädigung |
| Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro | wenn es eilt |
| Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde | 13 Euro | bei Sondertermin |
| Lichtbild durch die Behörde gefertigt | 6 Euro | wenn du kein eigenes Foto mitbringst |
Rechne bei einem neuen Ausweis mit zwei bis vier Wochen Produktionszeit. Läuft deine Karte in den nächsten Monaten ohnehin ab, erledige beides in einem Termin. Das spart dir einen zweiten Gang ins Amt, denn Termine sind in vielen Städten knapp.
Frist: zwei Wochen nach dem Einzug
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. So steht es in Paragraf 17 Bundesmeldegesetz. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag.
Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Der Rahmen reicht bis zu 1.000 Euro. In der Praxis bleibt es bei kurzen Überschreitungen oft bei einer Ermahnung, verlassen solltest du dich darauf aber nicht. Kommst du wegen fehlender Termine nicht rechtzeitig ins Amt, buche trotzdem sofort und hebe die Terminbestätigung auf. Sie zeigt, dass du dich gekümmert hast. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet deine Meldebehörde. Den kompletten Ablauf der Anmeldung findest du im Ratgeber zum Wohnsitz ummelden.
Was du zum Termin mitbringst
- Personalausweis oder Reisepass von jeder Person, die angemeldet wird. Ohne das Dokument gibt es keinen Aufkleber.
- Wohnungsgeberbestätigung von Vermieter oder Hausverwaltung, mit Einzugsdatum, Anschrift und allen einziehenden Namen.
- Ausgefülltes Anmeldeformular, in den meisten Städten vorab als PDF herunterladbar.
- Vollmacht und Ausweiskopie, wenn du jemanden für dich schickst. Der eigene Ausweis muss trotzdem mit, sonst kann der Aufkleber nicht aufgebracht werden.
Für Kinder brauchst du zusätzlich die Geburtsurkunde und bei getrennt lebenden Eltern eine Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten. Wenn du schon im Amt bist, erledige Nachsendeauftrag und Rundfunkbeitrag im selben Aufwasch. Die Details stehen im Beitrag zum Nachsendeauftrag und im Ratgeber zum Rundfunkbeitrag ummelden.
Reisepass: warum du dort meist nichts ändern musst
Im Reisepass steht keine Straße und keine Hausnummer. Eingetragen ist nur der Wohnort, also die Gemeinde. Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, bleibt der Eintrag richtig und es gibt nichts zu tun.
Wechselst du die Gemeinde, wird die Angabe unrichtig. Dann greift die Vorlagepflicht aus dem Passgesetz, du sollst den Pass also unaufgefordert vorlegen. Wie deine Passbehörde damit umgeht, unterscheidet sich vor Ort. Manche berichtigen den Eintrag, andere passen ihn erst beim nächsten neuen Pass an. Nimm den Pass zum Ummeldetermin einfach mit und frage direkt am Schalter nach.
| Dokument | Steht die Anschrift drin? | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Personalausweis | ja, vollständig mit Straße | Aufkleber beim Ummelden, kostenfrei |
| Reisepass | nur der Wohnort | bei neuer Gemeinde im Amt ansprechen |
| Kartenführerschein | nein | nichts, er bleibt unverändert gültig |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | ja | bei der Zulassungsstelle ändern lassen |
| Chip im Ausweis | ja, für die Onlinefunktion | wird von der Behörde aktualisiert |
Der Führerschein überrascht viele. Auf der EU-Karte gibt es kein Adressfeld mehr, deshalb musst du nach einem Umzug nichts unternehmen. Beim Fahrzeug ist es umgekehrt: Die Zulassungsbescheinigung trägt deine Anschrift, und die Änderung ist innerhalb eines Umzugs Pflicht.
Online-Ausweisfunktion nach dem Umzug
Die Ausweisfunktion bleibt beim Umzug aktiv. Deine sechsstellige PIN gilt weiter, du musst nichts neu einrichten. Was sich ändert, ist die Anschrift auf dem Chip, und die aktualisiert die Behörde.
Prüfe die Änderung danach selbst. Mit der AusweisApp und einem Kartenleser oder einem NFC-fähigen Smartphone liest du deine Daten aus und siehst sofort, ob die neue Anschrift angekommen ist. Steht dort noch die alte Adresse, meldest du dich beim Amt. Hast du die Ausweisfunktion bisher nicht genutzt oder die PIN vergessen, lässt sich beides beim Termin miterledigen. Frag danach, solange du am Schalter stehst.
Nebenwohnsitz und Zweitwohnung im Ausweis
Im Personalausweis steht immer nur eine Anschrift, nämlich die deiner Hauptwohnung. Eine Nebenwohnung wird dort nicht eingetragen. Angemeldet werden muss sie trotzdem, und zwar bei der Gemeinde, in der sie liegt.
Welche der Wohnungen die Hauptwohnung ist, entscheidet nicht dein Wunsch, sondern die vorwiegende Nutzung. Das hat Folgen: Viele Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer, deren Höhe die Gemeinde festlegt. Prüfe die Satzung deiner neuen Stadt, bevor du dich entscheidest. Hast du gar keine Wohnung in Deutschland mehr, kann im Ausweis der Vermerk erscheinen, dass keine Wohnung in Deutschland besteht. Welche Ummeldungen sonst anstehen, fasst die Umzugscheckliste zusammen, das Auto etwa im Beitrag zum Kfz ummelden.
Was kostet die Adressänderung im Personalausweis?
Nichts. Die Gebührenverordnung stellt die Änderung der Anschrift ausdrücklich gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn du zusätzlich einen neuen Ausweis beantragst oder außerhalb der Dienstzeiten kommst.
Brauche ich nach dem Umzug einen neuen Ausweis?
Nein. Der Aufkleber mit der neuen Anschrift reicht, dein bisheriges Dokument bleibt gültig. Ein neuer Ausweis wird nur bei Ablauf, Verlust, Beschädigung oder Namensänderung fällig.
Was passiert, wenn ich die Zweiwochenfrist verpasse?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, der Rahmen reicht bis 1.000 Euro. Bei kurzer Verspätung mit nachweisbarem Terminmangel bleibt es meist bei einer Ermahnung. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Kann jemand anderes den Ausweis für mich ändern lassen?
Ja, mit schriftlicher Vollmacht, deinem Ausweis und dem Ausweis der bevollmächtigten Person. Das Dokument selbst muss vorliegen, sonst kann der Aufkleber nicht aufgebracht werden.
Gilt der alte Aufkleber weiter, wenn ich erneut umziehe?
Nein. Beim nächsten Umzug wird ein neuer Aufkleber über den alten geklebt. Entferne ihn nicht selbst, sonst beschädigst du die Ausweisoberfläche und brauchst am Ende ein neues Dokument.
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