Stromvertrag beim Auszug
Strom auf eine andere Person ummelden: so klappt die Übergabe
Einen Stromvertrag kannst du nur mit Zustimmung des Anbieters auf eine andere Person übertragen. Klappt das nicht, kündigst du deinen Vertrag zum Auszugstag und die Person, die bleibt, schließt einen eigenen ab.
Die kurze Antwort: Ein Stromvertrag ist an die Person gebunden, die ihn abgeschlossen hat. Manche Anbieter bieten eine Vertragsübernahme mit Formular an, andere nicht. Der sichere Weg: Zählerstand am Stichtag gemeinsam ablesen, dein Vertrag endet, die neue Person meldet sich ab demselben Tag an. Meldet niemand etwas an, rutscht der Verbrauch in die teurere Ersatzversorgung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Vertragsübernahme | nur mit Zustimmung des Anbieters |
| Sonderkündigung bei Wohnsitzwechsel | 6 Wochen Frist |
| Ersatzversorgung | längstens 3 Monate |
| Kündigung | in Textform |
| Wichtigster Beleg | Zählerstand mit Datum und Foto |
Wann musst du den Strom auf eine andere Person umstellen?
Immer dann, wenn du ausziehst, aber jemand anderes in der Wohnung bleibt. Das ist bei Umzügen häufiger, als man denkt.
- Trennung: Ein Partner zieht aus, der Vertrag läuft aber auf seinen Namen.
- WG: Die Person mit dem Stromvertrag zieht aus, die anderen bleiben.
- Kinder ziehen aus: Eltern hatten den Vertrag für die Wohnung des Kindes abgeschlossen und wollen ihn übergeben.
- Nachmieter übernimmt Möbel und Wohnung: Der alte Vertrag soll ohne Unterbrechung weiterlaufen.
- Todesfall: Die Angehörigen müssen den Vertrag der verstorbenen Person regeln.
In allen Fällen gilt: Solange der Vertrag auf dich läuft, zahlst du für den Verbrauch in der Wohnung, auch wenn du längst woanders wohnst. Deshalb ist die Übergabe kein Detail, sondern Schutz vor fremden Rechnungen. Wie der normale Adresswechsel mit deinem eigenen Vertrag läuft, erklärt der Beitrag Strom und Gas ummelden.
Weg 1: Vertragsübernahme beim Anbieter
Einige Energieversorger bieten eine Vertragsübernahme an. Dafür gibt es meist ein Formular, das beide Personen unterschreiben. Die neue Person übernimmt dann Tarif, Laufzeit und Abschlag. Der Anbieter muss zustimmen und prüft in der Regel die Bonität der neuen Person.
Vorteil: Es gibt keinen Wechsel und keine Lücke. Nachteil: Die neue Person übernimmt auch Konditionen, die vielleicht nicht mehr günstig sind, und eine eventuelle Restlaufzeit. Frag deshalb vorher, ob die übernehmende Person nicht besser einen eigenen, aktuellen Tarif abschließt.
Ob dein Anbieter eine Übernahme anbietet, steht meist in den FAQ oder im Kundenportal unter Stichworten wie Vertragsübernahme oder Vertragspartnerwechsel. Findest du nichts, ruf an oder schreib eine E-Mail.
Weg 2: Kündigen und neu abschließen
Bietet der Anbieter keine Übernahme an, ist das der Standardweg. Er funktioniert immer und ist oft sogar günstiger für die Person, die bleibt.
- Stichtag festlegen: Meist der Tag deines Auszugs oder die Schlüsselübergabe.
- Zählerstand gemeinsam ablesen: Foto vom Zähler mit Datum, beide unterschreiben eine kurze Notiz.
- Kündigen: Du kündigst deinen Vertrag in Textform zum Stichtag und nennst den Zählerstand.
- Neu anmelden: Die bleibende Person schließt einen Vertrag ab dem Stichtag ab, beim bisherigen oder einem neuen Anbieter.
- Schlussrechnung prüfen: Stimmen Zählerstand und Datum, ist die Sache erledigt.
Für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung gibt es bei einem Wohnsitzwechsel ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist. Es greift allerdings nicht, wenn der Anbieter dir anbietet, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen an der neuen Adresse fortzusetzen, und dort liefern kann. Dann ziehst du deinen Vertrag mit, und die bleibende Person braucht ohnehin einen eigenen.
Die Angaben geben die Rechtslage vereinfacht wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Streitfall entscheiden Anbieter, Schlichtungsstelle oder Gericht nach dem Einzelfall.
Was gehört in die Kündigung?
Eine kurze E-Mail oder ein Brief reichen, die Textform genügt. Wichtig ist, dass der Anbieter alle Angaben auf einen Blick findet und nichts nachfragen muss.
- Name, Kundennummer und Vertragsnummer
- Adresse der Lieferstelle und Zählernummer
- Stichtag, zu dem der Vertrag enden soll
- Zählerstand am Stichtag, am besten mit Foto im Anhang
- Neue Anschrift für die Schlussrechnung
- Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes
Der Anbieter muss deine Kündigung innerhalb einer Woche in Textform bestätigen. Kommt nichts, hake nach. Denk parallel an deine Hausratversicherung, die bei einer Trennung ebenfalls neu geregelt werden muss. Hinweise dazu stehen im Beitrag Versicherungen ummelden.
Was passiert, wenn niemand etwas anmeldet?
Strom fließt auch ohne Vertrag. Wird Strom verbraucht, ohne dass ein Vertrag zugeordnet ist, beliefert der örtliche Grundversorger die Wohnung in der Ersatzversorgung. Das Energiewirtschaftsgesetz begrenzt sie auf längstens drei Monate. Die Preise dafür sind oft höher als bei regulären Tarifen.
Für dich als ausziehende Person ist wichtig: Hast du sauber zum Stichtag gekündigt und den Zählerstand gemeldet, geht der spätere Verbrauch nicht mehr auf deine Rechnung. Fehlt der Zählerstand, schätzt der Anbieter. Dann beginnt der Streit darüber, wer wie viel verbraucht hat.
| Situation | Wer zahlt? | Risiko |
|---|---|---|
| Vertrag übernommen | neue Person ab Stichtag | gering |
| Gekündigt, neue Person angemeldet | neue Person ab Stichtag | gering |
| Gekündigt, niemand angemeldet | Nutzer in der Ersatzversorgung | höhere Preise |
| Nicht gekündigt | du, weiterhin | hoch |
| Kein Zählerstand notiert | Schätzung | Streit über Verbrauch |
Was gilt bei Trennung und in der WG?
Bei einer Trennung ist der Stromvertrag oft Nebensache und wird vergessen. Der Name im Vertrag entscheidet aber, wer gegenüber dem Anbieter haftet. Vereinbart ihr intern etwas anderes, gilt das nur zwischen euch. Kläre den Stichtag deshalb schriftlich, am besten zusammen mit Miete, Internet und Rundfunkbeitrag.
In einer WG hilft ein fester Ablauf. Wer auszieht, gibt den Vertrag zum Auszugstag ab, und die WG bestimmt, wer ihn neu abschließt. Den Verbrauch bis zum Stichtag rechnet ihr intern nach Köpfen oder Zeitanteil ab. Für den Internetanschluss gilt ein ähnliches Problem, das der Beitrag Internet ummelden behandelt. Wenn jemand vorübergehend untervermietet statt auszieht, lohnt ein Blick in den Beitrag Untervermieten.
Und bei einem Todesfall?
Stirbt die Person, auf die der Vertrag läuft, gehen ihre Verträge grundsätzlich auf die Erben über. Die Angehörigen informieren den Anbieter mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Lebt jemand weiter in der Wohnung, schließt diese Person einen eigenen Vertrag ab oder vereinbart eine Übernahme. Wird die Wohnung aufgelöst, kündigen die Erben zum Tag der Wohnungsübergabe.
Auch hier ist der Zählerstand der wichtigste Beleg. Notiere ihn am Tag der Schlüsselübergabe, wie in der Checkliste zur Wohnungsübergabe beschrieben.
Kann ich meinen Stromvertrag einfach auf meine Partnerin umschreiben?
Nur wenn der Anbieter zustimmt. Viele bieten eine Vertragsübernahme mit Formular an, manche gar nicht. Dann kündigst du zum Stichtag, und deine Partnerin schließt ab demselben Tag einen eigenen Vertrag ab.
Brauche ich die Unterschrift beider Personen?
Bei einer Vertragsübernahme meist ja, weil zwei Parteien den Vertragspartner wechseln. Bei Kündigung und Neuabschluss unterschreibt jede Person nur ihren eigenen Teil. Den Zählerstand solltet ihr trotzdem gemeinsam festhalten.
Was, wenn mein Ex-Partner den Strom nicht anmeldet?
Hast du zum Stichtag gekündigt und den Zählerstand gemeldet, haftest du für den späteren Verbrauch nicht mehr. Der Verbrauch landet dann in der Ersatzversorgung des Grundversorgers, die meist teurer ist.
Gibt es Gebühren für eine Vertragsübernahme?
Das regelt jeder Anbieter selbst. Viele verlangen nichts, einzelne berechnen einen Bearbeitungsaufwand. Frag vorher nach und vergleiche mit einem neuen Tarif, der oft günstiger ist als der übernommene Altvertrag.
Muss ich auch den Gasvertrag umstellen?
Ja, für Gas gelten dieselben Grundsätze wie für Strom. Lies beide Zähler am selben Tag ab und regle beide Verträge zusammen, damit keine Lücke und keine doppelte Zahlung entsteht.
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